IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN
Immobilieneigentum in Spanien mit einer deutschen eGbR – sinnvoll bei Vermietung
In der Regel ist der Kauf einer spanischen Immobilie privat die einfachste Lösung, doch sollen auch die Kinder beim Kauf der Immobilie beteiligt werden und bei der Vermietung mitverdienen, dann ist eine GbR durchaus sinnvoll.
Tipp:
Zudem können die Steuererklärungen in Spanien nur mit der GbR ausgeführt werden, wenn die GbR und nicht die einzelnen Familienmitglieder Eigentümer im Grundbuch stehen. Dies erspart Kosten.
Rechtliche Grundlage:
Eine in Deutschland ansässige GbR mit spanischem Immobilieneigentum unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Besteuerung ihrer ausländischen Einkünfte, da die Gesellschafter als inländische Steuerpflichtige mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig sind (§ 1 Abs. 1 EStG)
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien (DBA-Spanien) steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z. B. Vermietung oder Veräußerung einer Immobilie) grundsätzlich dem Belegenheitsstaat, also Spanien, zu (Art. 6, Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien)
Für Veräußerungsgewinne aus spanischen Immobilien gilt ebenfalls die Anrechnungsmethode
Die Einkünfte sind in Deutschland zu erklären und unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.
TIPP:
Rechtliche Grundlage:
Servicepaket Immobilienerwerb in Spanien
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